Für unsere Lieferanten
Unser Ziel ist eine optimale Immobilienverwaltung – und dabei brauchen wir die Hilfe unserer Lieferanten. Daher setzen wir stets auf die Effizienz unserer internen Abläufe.
Ein wichtiger Bestandteil dessen ist das elektronische Scannen aller Einkaufsrechnungen. Dies gilt sowohl für postalisch als auch elektronisch eingegangene Rechnungen. Die elektronische Rechnung wird anschließend im Rahmen eines elektronischen Ablaufs genehmigt und bezahlt.
Im Sinne einer pünktlichen Zahlung müssen die Anforderungen an die Rechnungsstandards erfüllt sein. Unten können Sie mehr über unsere Rechnungsanforderungen lesen.
Richtige Adresse und Immobiliennummer
Um effizienter vorgehen zu können, bitten wir Sie, auf jeder Rechnung Adressinformationen sowie die Immobiliennummer anzugeben. Diese Daten sollten im „Antragstellerfeld“ oder oben in der Rechnung im entsprechenden Feld angegeben werden. Die Immobiliennummer usw. finden Sie in der Immobilienübersicht.
Richtiger Eigentümer
Wir erhalten täglich Rechnungen, die auf ein falsches Unternehmen ausgestellt sind. Diese dürfen gemäß der geltenden Umsatz- und sonstigen Steuervorschriften nicht bezahlt werden. Rechnungen müssen auf den Eigentümer der Immobilie ausgestellt sein. In der Übersicht der Immobilien finden Sie den rechtmäßigen Eigentümer.
Monatsende von Rechnungen
Um einen wirksamen und sicheren Monatsabschluss zu gewährleisten, muss das Monatsende zu Beginn des Folgemonats bilanziert werden.
Wir streben die Bilanz für den Zeitraum für den 10. des neuen Monats an.
Daher müssen die Rechnungen spätestens nach fünf Arbeitstagen des neuen Monats bei uns eingegangen sein. Andernfalls gehen Sie mit dem Hinweis zurück, dass ein neues Rechnungsdatum erforderlich ist.
Zahlungsfristen
Wir begegnen Lieferanten mit äußerst kurzen Zahlungsfristen, die wir häufig nicht einzuhalten in der Lage sind. Dies ist für uns äußerst ungünstig, da wir als professionelles Unternehmen nicht auf verschiedenen Rückstandslisten aufgeführt werden möchten.
Daher bitten wir als Zahlungsfrist um mindestens 21 Tage netto, damit für die interne Rechnungsgenehmigung sowie das Klären möglicher Unstimmigkeiten ausreichend Zeit bleibt.